FORT- UND WEITERBILDUNGEN 2023

Hamburg & Schleswig-Holstein

Veranstalter:

Förderungsverein Norddeutscher Floristen e.V.

FORT- UND WEITERBILDUNGEN 2023

Hamburg
&
Schleswig-Holstein

„Frühbucher-Rabatt“
Bei einer Anmeldung bis zu 1 Monat vor dem Termin erhalten Sie 10% Rabatt auf die Seminargebühr (exkl. Material!)

Basis-Seminar QuereinsteigerInnen

Basis-Seminar QuereinsteigerInnen

Von der Einzelblume zum Strauß

Do. 5. Oktober - Bargteheide Fa. Jentsch

09.30 - ca. 17.00 Uhr

FDF-, ZVG- und Beratungsringmitglieder: 149,- € zzgl. 70,- € Material (Sonst: 295,- €)

Referentin: Heike Damke-Holtz

Anmeldung und Information:
Tel. (040) 45 62 78, Fax (040) 450 06 97, E-Mail: geschaeftsstelle@fdf-nord.de

Allgemeine Seminarbedingungen Förderungsverein Norddeutscher Floristen e.V.

Die Anmeldungen zu den Seminaren des Förderungsvereins Norddeutscher Floristen e.V. müssen schriftlich, telefonisch oder per Telefax über die Geschäftsstelle erfolgen und sind in jedem Fall verbindlich.

Bei Abmeldungen vom Seminar zwischen vier Wochen und einer Woche vor Seminarbeginn fällt eine Stornogebühr in Höhe von 30,50 Euro an. Bei kurzfristigeren Absagen ist, unabhängig vom Grund der Absage, die volle Seminargebühr fällig.

Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt möglichst spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn (Poststempel). Die Seminargebühr ist vor Seminarbeginn fällig. Die Regulierung erfolgt per Bankeinzug oder Scheck. Die Abbuchung der Seminargebühr oder Einreichung des Schecks erfolgt unmittelbar vor Seminarbeginn.

Seminare mit weniger als der geplanten Teilnehmerzahl werden möglichst eine Woche vor dem geplanten Termin, unter der uns angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer abgesagt. Die maximale Teilnehmerzahl soll 25 Personen nicht überschreiten.

Irgendwelche Versicherungspflichten werden vom Veranstalter für die Teilnehmer/Innen nicht übernommen, hierfür hat jede/r Teilnehmer/in selbst Sorge zu tragen.

Die Teilnehmer/innen bringen eigenes Werkzeug mit. Die Anforderung dafür erfolgt mit der Anmeldebestätigung.

Bei unvorhersehbaren Ausfall eines/r Referenten/in verpflichtet der Veranstalter eine/n Ersatzreferenten/in. Wenn kein/e Ersatzreferent/in gefunden wird, werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet bzw. auf Wunsch für ein späteres Seminar gutgeschrieben.

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